Vorsicht, Kreditvermittlungsbetrug durch Geldhaie!
                                                                                                                Tipps, die Ihnen helfen, betrügerische Kreditvermittler zu erkennen.

 

Wenn die Hausbank den „Geldhahn“ abdreht, schlägt die Stunde der Kreditvermittler. Ihre Zahl ist groß.

Wer aber erst einmal in die Fänge eines „Kredithais“ geraten ist, kann sich aus eigener Kraft kaum mehr befreien. Hinzu kommt, dass der Kreditvermittlungsbetrug als Wirtschaftskriminalität oft schwer zu erkennen ist. Ein Vorteil für die Täter. Denn häufig können sie ihren dubiosen Geschäften völlig unbehelligt nachgehen, während die Opfer auf ihrem Schuldenberg sitzen bleiben.

Gerne geben sich betrügerische Kreditvermittler den Anschein des ehrbaren Maklers, der Ihnen aus der Finanznot helfen möchte. In Wirklichkeit denkt er gar nicht daran, Ihnen einen Kredit zu vermitteln. Sein wahres Interesse besteht vielmehr darin, ohne jede Gegenleistung Geld zu „kassieren“. Die Summen, die der Betrüger ohne jeden Anspruch von seinem Opfer verlangt, werden dann als „Vorauszahlung“, „Kostenerstattung“ oder „Provision“ getarnt.

 

 

Darauf sollten Sie achten:

1.) Woran Sie Betrüger erkennen können!

2.) Darauf sollten Sie achten!

3.) Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe und anerkannte Schuldnerberatungsstellen

 

 

1.) Woran Sie Betrüger erkennen können!

Einem betrügerischen Kreditvermittler sieht man seine Gefährlichkeit nicht an. Im Gegenteil: Meist handelt es sich um eine sympathische und gepflegte Erscheinung, die sich wort- und weltgewandt gibt. Kurz: Rein äußerlich ist eine betrügerische Absicht nicht zu erkennen. Doch lassen Sie sich nicht blenden! Es gibt durchaus Merkmale, die einen Betrüger von einem seriösen Kreditvermittler unterscheiden:

  • Es wird eine Vorauszahlung verlangt, zum Beispiel in Form einer Nachnahmegebühr, bevor der Kreditvertrag unterschrieben ist.

  • Ihnen wird vor Abschluss des Kreditvertrages eine Rechnung ausgestellt, in welcher pauschale Positionen für Reise-, Büro-, Kopier- oder sonstige Vermittlungskosten aufgeführt werden.

  • Der Vermittler schlägt Ihnen den Abschluss eines Beratervertrages vor.

  • Sie werden aufgefordert, „zur Verbesserung Ihrer Bonität“ oder als Voraussetzung für die Kreditgewährung weitere Verträge abzuschließen, die für Sie neue Zahlungsverpflichtungen bedeuten – etwa Versicherungen, Sparverträge oder Firmenbeteiligungen.

  • Angeblich kann nur ein Unternehmen aus dem Ausland Ihnen einen Kredit verschaffen – gegen Vorauszahlung von Gebühren, Übersetzungskosten oder ähnlichen, für Sie nicht nachprüfbaren Bedingungen.

  • Sie können telefonischen Kontakt zu dem Vermittler nur über eine 0190-, 0900- oder 118-Nummer aufnehmen.

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2.) Darauf sollten Sie achten!

  • Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 655a ff. BGB / früher § 17 Satz 2 VerbrKrG) und hier speziell des § 655c BGB ist der Kreditnehmer zur Zahlung der Vermittlungsprovision erst nach Auszahlung des Darlehens verpflichtet. Kein Kreditvermittler hat somit Anspruch auf Vermittlungsprovision vor der Auszahlung des Kredits.

  • Ebenso hat ein Kreditvermittler nur einen Anspruch auf Erstattung derjenigen Aufwendungen, die ihm konkret für die Bemühungen in Ihrer Angelegenheit entstanden sind – Pauschalen sind unzulässig.

  • Geschäfte oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung, die das Verbot einer erfolgsunabhängigen Provision umgehen, sind unzulässig.

  • Grundsätzlich ist das Eingehen neuer Zahlungsverpflichtungen nicht geeignet, Ihre Bonität zu erhöhen – sie wird dadurch eher gefährdet. Einen Nutzen hat nur der Vermittler, der die Provision für den Vertrag erhält, ohne Ihnen den Kredit zu verschaffen.

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3.) Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe und anerkannte Schuldnerberatungsstellen

Adressen der Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de und können beim

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66                                                                                                                                                                                            10969 Berlin
Tel. 030/258 00-0
Internet: www.vzbv.de erfragt werden.
 

Bundesweites Verzeichnis aller Schuldnerberatungsstellen                                                                                 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesweite Auskunft:
Tel. 0180/5329329 (0,12 €/Anruf)
Im Internet abrufbar beim Forum Schuldnerberatung
unter: www.forum-schuldnerberatung.de
 

Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen
unterstützen auch bei der Abwehr von Forderungen und Rückholung unberechtigter Zahlungen aus diesen Verträgen.

Wenn der Kreditgeber seinen Sitz im EU-Ausland hat auch:                                                                                 Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Kiel,
Willestraße 4 -6, 24103 Kiel,
Tel. +49 (0) 431 9719350,
Internet: www.evz.de

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   Wegweiser: Kreditvermittlungsbetrug

Quelle: Polizei-Beratung.de